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"Auf zu neuen Kriegen!"

Der Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee für deutsche Interessen.


Kreativer Umgang mit Verfassung und
Versprechen

In Jugoslawien mit dabei Kampflugzeug "Tornado"
"Die Bundeswehr hat die Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung und kann darüber hinaus nur im Rahmen eines UNO- und OSZE-Mandats für Friedensmissionen ... eingesetzt werden. Die NATO ist und bleibt ein Verteidigungsbündnis. Das globale Gewaltmonopol zur Sicherung des Weltfriedens liegt ausschließlich bei den Vereinten Nationen." (Bundestagswahlprogramm der SPD 1998)

Was kümmert mich unser Geschwätz von gestern, dachte sich wohl "Verteidigungsminister" Rudolf Scharping und gab - knapp ein halbes Jahr nach seinem Amtsantritt - derBundeswehr den Befehl zur Beteiligung am 78 Tage dauernden NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Während dieses Krieges flogen deutsche ECR-Tornados 390 Einsätze. Sie schossen dabei 244 "Harm"-Flugkörper auf jugoslawische Ziele ab. Aufkläruungs-Tornados flogen 46 Einsätze (Dokumentation des Verteidigungsministeriums: Der Kosovo-Konflikt, 11.6.99).

Es ist in Fachkreisen anerkannt, daß dieser Krieg ein völkerrechtswidriger Aggressionskrieg war, der teilweise mit geächteten Waffen geführt wurde und Formen eines Umweltkrieges annahm. Ein Krieg der insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, gegen die Infrastruktur Jugoslawiens geführt wurde und keine "humanitäre Katastrophe verhinderte, sondern selbst eine große Katastrophe für die Betroffenen war.

Auf zu neuen Kriegen

Unmittelbar nach dem Einmarsch der NATO-Truppen ins Kosovo begannen die Militärs mit der Veröffentlichung von Analysen und Forderungen für das nächste Mal. "Es wird ein nächstes Mal geben, obwohl ich nicht weiß, wann und wo" schrieb der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr und damalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Klaus Naumann, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg, FAZ, 1.10.99)

Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien stellte unzweifelhaft nicht nur einen Bruch des geltenden Völkerrechts und damit des deutschen Grundgesetzes dar, sondern verstieß mit seiner Kampfführung zudem gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht. Die Charta der Vereinten Nationen verbietet kriegerische Handlungen mit Ausnahme der "Selbstverteidigung" gegen einen äußeren Angriff (Art. 2 und Art. 51).

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet Handlungen, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommenen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten" (Artikel 26 GG). Im 2+4- Vertrag verpflichten sich die Bundesrepublik und die DDR, dass "von deutschem Boden nur Frieden ausgehen" werde und das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 des 2+4-Vertrages).

Gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht (Genfer Abkommen einschließlich Zusatzprotokolle) verstieß der Krieg mindestens in vierfacher Weise:

  1. gegen das Verbot von vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung oder einzelne Zivilpersonen gerichteten Angriffen, die den Tod oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit zur Folge haben (z.B. Angriffe auf chinesische Botschaft, Fernsehsender, Eisenbahn, Flüchtlingstreck);
  2. gegen das Verbot des Führens eines unterschiedslos wirkenden, die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte in Mitleidenschaft ziehenden unverhältnismäßigen Angriffs (z.B. auf Fabriken, Infrastruktur, Brücken usw.);
  3. gegen das Verbot der Anwendung von Waffen, Geschossen und Material sowie Methoden der Kriegsführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen (z.B. der Einsatz von Clusterbomben oder von Geschossen mit abgereichertem Uran);
  4. gegen das Verbot der Verwendung von Methoden oder Mitteln der Kriegführung, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen (Artikel 35 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 des Genfer Abkommens von 1949) (z.B. Bombardierung von Ölraffinierien, Chemieanlagen oder Düngemittelfabriken).

Es gibt erdrückende Beweise, dass die NATO alle diese Bestimmungen wiederholt wissentlich verletzt hat.

(Peter Strutynski (Bundesausschuß Friedensratschlag): Die 10 Todsünden der Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik)

Naumann empfahl, die "Verlegefähigkeit" der Bundeswehr zu verbessern, er war begeistert von den Angriffen auf Fernsehstationen und Industrieanlagen, die mit "phantastischer Präzision zerstört" worden seien. Er forderte "Drohnen oder Cruise Missiles" als "ein phantastisches Mittel, nicht nur für Aufklärung, sondern auch für Angriffsoptionen".

Der Krieg gegen Jugoslawien wurde von der Bundeswehrführung, von Rüstungskreisen und vom "Verteidigungs"-Minister genutzt, um immer wieder auf den notwendigen Umbau der Bundeswehr, auf die Verstärkung der Einsatztruppen, auf neue Waffen zu drängen. Die angeblich mangelnde "Bündnisfähigkeit" heißt übersetzt schlicht, die Bundeswehr ist noch zu sehr eine Armee zur Landesverteidigung und zu wenig Interventionsstreitmacht.

Beschlossen: Bundeswehr wird Angriffsarmee

Die deutschen Streitkräfte werden auf Angriffs- und Interventionsfähigkeit getrimmt. Künftig sollen sie fern der Heimat für "Krisenbewältigung" und "Krisenreaktion" - sprich: militärische Interventionen - eingesetzt werden können. Das ist der Kern der Bundeswehrreform.

Am 14. Juni 2000 stimmte das Bundeskabinett den Plänen Scharpings, die Bundeswehr zur Interventionsarmee umzubauen, zu. Für die Bundesrepublik Deutschland stellten sich die Sicherheitsprobleme neu, die Bedrohungen hätten sich verändert. Zwar sein ein militärischer Angriff auf die BRD höchst unwahrscheinlich, "Landesverteidigung" - der grundgesetzliche Auftrag der Bundeswehr - mithin von nachrangiger Bedeutung. "Krisen" aber, die ein militärisches Eingreifen fern der Heimat notwendig machen könnten, gäbe es um so mehr. "Kriseneinsätze" würden daher künftig faktisch zur Hauptaufgabe deutschen Militärs werden.

Geplant: Gleichzeitiger Einsatz auf zwei Kriegsschauplätzen

Sowohl die Weizsäcker-Kommission als auch Scharping wollen die Bundeswehr dazu befähigen, auf zwei Schauplätzen gleichzeitig "Kriseneinsätze" durchführen zu können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Einsatzkräfte aufzustocken, ihre Bewaffnung zu modernisieren und die Führungsstrukturen zu reorganisieren. Alles wird auf Angriff ausgerichtet. Für künftige "Einsätze deutscher Streitkräfte im Ausland" wird ein "Einsatzführungskommando" gebildet. Die Einsatzkräfte (geplant sind 150.000 Mann und Frau) müssen ganz spezielle Fähigkeiten haben: "Erste Priorität" hat "die Verbesserung der strategischen Verlegefähigkeit", also ausgebaute "Luft- und Seetransportkapazitäten". "Zweite Priorität" haben "leistungsfähige, untereinander kompatible Kommunikations- und Führungsmittel". Sie sollen die Einsätze optimal steuern lassen. Ferner finden sich auf der Prioritätenliste "eigene raumgestützte Aufklärungsfähigkeit", Optimierung der "Beweglichkeit im Einsatz". Es geht also um Mittel für offensive Einsätze.

Aufrüstung kostet

Der deutsche General Reinhardt, Befehlshaber der Alliierten Landsreitkräfte Europa Mitte in Heidelberg.Von Herbst 1999 bis Sommer 2000 Oberbefehls-haber der Kosovo-Truppe KFOR
Die Reduzierung des Personals der Bundeswehr oder die Verschrottung (oder wohl eher: der Verkauf) veralteter und überzähliger schwerer Panzer hat also nichts mit Abrüstung zu tun. Künftig wird kein Geld beim Militär eingespart werden. Im Gegenteil: Die qualitative Aufrüstung wird viel Geld verschlingen. Die Einsparungen beim Personal sollen dazu dienen, finanzielle Spielräume für neue Rüstungsvorhaben zu schaffen. Scharping: "Die frei werdenden Mittel werden vollständig für Investitionen eingesetzt." Die Reduzierung der Personalstärke kommt der Rüstungswirtschaft entgegen. So werden mehr Mittel für neue Waffen frei. "Die Bundeswehr schrumpft - und die Rüstungsindustrie freut sich. Denn sie wird vom Umbau der Armee profitieren" (Financial Times Deutschland, 25.5.2000).

Allein für die Umsetzung der bereits im Bundeswehrplan 1997 vorgesehenen 30 "Wesentlichen Großvorhaben" würden ab 2001 nicht weniger als 140 Mrd. DM Investitionsmittel aufgebracht werden müssen. Die insgesamt über 200 Waffenprojekte werden zwischen 2001 und 2015 mindestens 210 Mrd. DM verschlingen. Dies würde jährliche Investitionen von 14 Mrd. DM voraussetzen.

Die neue NATO-Strategie hat im wesentlichen drei Kernelemente:

1. "Selbstmandatierung": Die NATO gibt sich in Zukunft selbst ein Mandat für Militäreinsätze. In der neuen NATO-Strategie wird dazu betont: "In diesem Zusammenhang erinnert das Bündnis an seine späteren Beschlüsse in bezug auf Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan." Dies zeigt, daß der Jugoslawienkrieg ein Muster war für zukünftige NATO-Kriege und nicht eine "bedauerliche Ausnahme".

2. Interventionismus: Es wurde festgelegt, daß es in Zukunft sogenannte "nicht Artikel 5 Krisenreaktionseinsätze" geben soll. Art. 5 des NATO-Statutes besagt, daß wenn ein NATO-Land angegriffen wird, wird dies als Angriff auf alle NATO-Staaten verstanden. In Zukunft wird sich die NATO auch für sogenannte "nicht Art. 5 Einsätze" (also Angriffsaktionen wie gegen Jugoslawien) zuständig fühlen.

3. Kampfeinheiten: Durch eine Umstrukturierung der NATO-Armeen sollen noch mehr kleinere, kampforientierte Einheiten (also weitere "Einsatzkräfte" geschaffen werden.

Interventionsbündnis NATO

Scharping lamentiert immer wieder darüber, daß die Bundeswehr zur Zeit "nicht voll bündnisfähig" und "noch nicht europafähig" sei (Der Spiegel vom 29.5.2000). Dies müsse sie aber schleunigst werden.

In der Tat folgt der Bundeswehr-Umbau den Vorgaben, die sich aus der Entwicklung der NATO zum Interventionsbündnis ergeben. Diese Entwicklung wurde mit der Verabschiedung des neuen strategischen Konzepts der NATO auf dem Washingtoner Gipfel im April 1999 besiegelt.

Die "Neue NATO" ... findet ihren neuen Daseinszweck in der militärischen Bearbeitung eines "breiten Spektrums militärischer und nichtmilitärischer Risiken, die aus vielen Richtungen kommen", wie es im "neuen strategischen Konzept" heißt.

Zu diesen Risiken zählen u.a. "regionale Krisen an der Peripherie des Bündnisses", "ethnische und religiöse Rivalitäten", "Akte des Terrorismus", "Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen", "unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte".

Angesichts dieser "Risiken" kommt eine Beschränkung auf Verteidigung selbstverständlich nicht mehr in Betracht. Vielmehr stellt sich die neue NATO die Aufgabe, durch 'Krisenreaktionseinsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen". Faktisch rücken damit Militärinterventionen ins Zentrum der Aufgaben des angeblichen "Verteidigungsbündnisses" NATO.
Selbstmandatierung, "Friedenserzwinger" – Die NATO als neues Synonym für "internationale Gemeinschaft"

Die geographische Bestimmung des Zuständigkeitsbereiches ist dabei so vage - "in und um den euro-atlantischen Raum", "Peripherie des Bündnisses", "globaler Kontext" -, daß man von Fall zu Fall entscheiden kann, ob eine "Krise" in Nordafrika, im Kaukasus oder am Kaspischen Meer in den eigenen Zuständigkeitsbereich fällt oder nicht.

Miltärmacht EU

Auch die EU soll zu einer interventionsfähigen Militärmacht werden. (Schlagwort "Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP))

Auf den EU-Gipfeln in Köln im Juni 1999 und in Helsinki im Dezember 1999 wurden wegweisende Beschlüsse gefaßt. In Helsinki wurde u.a. beschlossen, bis 2003 eine EU-Eingreifstreitmacht von rund 60.000 Männern und Frauen aufzustellen. Die BRD will sich daran mit etwa 20.000 Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen beteiligen.

Deutsches Militär zur Absicherung deutscher Interessen

Herrschende Politik betont, daß man die interventionsfähige Bundeswehr "ja nur im Bündnis" einsetzen und sie auch nur bündnisgemeinsam einsetzbar machen will.

Rüstung für eine offensive, interventionsfähige Bundeswehr

  • Das Jagdflugzeug Eurofighter, von dem die Bundes-wehr von 2005 an 180 Stück bereitstellen will (Haupt-nutznießer: Daimler-Chrysler Aerospace).
  • Der Airbus A 400 M als militärisches Transportflugzeug für den ?strategischen Lufttransport? (Hauptnutz-nießer wiederum: Daimler-Chrysler Aerospace).
  • Der neue Kampfhubschrauber "Tiger": Dieser soll "luftmechanisierte Kräfte" befähigen, "tief im gegnerischen Gebiet operieren zu können".
  • Die ?Panzerhaubitze 2000? für die deutsche Artille-rie, ein mobiles Waffensystem für den Landkrieg, das als "das modernste Geschütz der Welt" gefeiert wird (Wegmann, Kassel).
  • Die Kampfdrohne Taifun, die eine Reichweite von bis zu 170 km haben und im Sturzflug ?mobile gepan-zerte und hochwertige stationäre Ziele? zerstören kön-nen soll (STN Atlas-Elektronik, Bremen).
  • Neue Korvetten, die wesentlich größer sind als die Raketenschnellboote, die sie ersetzen sollen. Der Ma-rineinspekteur hat bereits angekündigt, daß man bei de-ren Bewaffnung größten Wert auf die ?Durchsetzungs-fähigkeit vor der feindlichen Küste? legen werde (Blohm und Voss, Hamburg).
Das mag zwar nationale militärische Alleingänge (zumindest in nächster Zukunft) ausschließen, nicht aber militärgestützte nationale Machtpolitik als solche. Das eigene militärische Gewicht wird als Trumpfkarte in die internen machtpolitischen Konkurrenzen in NATO und EU eingebracht.

Im Scharpingschen "Eckpfeiler"-Papier heißt es: Deutsche Streitkräfte müssen "qualitativ und quantitativ dem politischen Geltungsanspruch und Gewicht Deutschlands im Bündnis sowie in regionalen und überregionalen Organisationen entsprechen".

Deutsche Politik hat sich darauf festgelegt, den Interventionskurs von NATO und EU an führender Stelle mitzutragen und auch mitzubestimmen. Deutsche SoldatInnen werden – wie erstmals im Krieg gegen Jugoslawien – künftig bei Interventionen in vorderster Front mit dabeisein. Nur so glaubt man, deutsche Interessen – innerhalb der NATO und der EU einerseits, in den Krisenregionen "in und um den euro-atlantischen Raum" andererseits – wahren und durchsetzen zu können.

Es ist das alte Lied: Militär soll zur direkten und indirekten Durchsetzung eigener Interessen dienen.

Es ist zu erwarten, daß herrschende Politik auch zukünftig das "humanitäre" und "menschenrechtliche" Deckmäntelchen über ihre kriegerischen Absichten und Aktionen breiten wird.
Der deutsche General Reinhardt, Befehlshaber der Alliierten Landsreitkräfte Europa Mitte in Heidelberg.Von Herbst 1999 bis Sommer 2000 Oberbefehls-haber der Kosovo-Truppe KFOR

Zivile Instrumente - wie etwa der hoch gelobte, aber finanziell mickrig ausgestattete "zivile Friedensdienst" - sollen demgegenüber zum Wurmfortsatz der hochgerüsteten Interventionsarmee degradiert werden. Herrschender Politik geht es offensichtlich nicht um eine Alternative zu militärgestützter Außen- und Sicherheitspolitik, sondern um deren Ergänzung und Perfektionierung durch Hinzuziehung nicht-militärischer Mittel.

Tatsächliche Friedenspolitik müßte demgegenüber dafür sorgen, zum einen militärische Mittel so um- und abzubauen, daß sie nicht mehr offensiv- und interventionsfähig sind. Frieden und Menschenrechte weltweit können nur auf zivilem Wege, im gewaltfreien Kampf für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für globale soziale Gerechtigkeit und umfassende demokratische Teilhabe aller realisiert werden. Das hat mit herkömmlicher staatlich gestützter Sicherheitspolitik nichts, mit einem neuen Internationalismus und von unten wachsender Friedenspolitik sehr viel zu tun.

Literatur

Arno Neuber: Armee für alle Fälle - Der Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee,
isw-report Nr.44 (5.-DM; Bestelladresse: isw, 80639 München, Johann-von-Werth-Str.3, Tel.089/130041, Fax.1689415, e-mail: isw_muenchen@t-online.de)
Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg
(Hg.): Rüsten für neue Kriege
- Zur Aufrüstung der Bundeswehr zur Interventionsarmee und zur Militarisierung der Gesellschaft (für 2.- DM + Porto im Friedensladen (s.u) erhältlich.)
FriedensForum 4/2000 –
Schwerpunkt "Neue Bundeswehr"
(5.- DM; Bestelladresse: Netzwerk Friedenskooperative "FriedensForum", Römerstr.88, 53111 Bonn)
Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hg.):
Die Neue Bundeswehr - Umrüstung zur Angriffsfähigkeit (Bürger- und Bürgerinnen-Information, 10 Expl. 10.-DM; Bestelladresse: Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köl
n
Ralph -M. Luedtke/Peter Strutynski (Hg.):
Nach dem Jahrhundert der Kriege - Alternativen der Friedensbewegung
, Verlag Winfried Jenior, Kassel 2000
Ulrich Cremer, Dieter S. Lutz
: Die Bundeswehr in der neuen Weltordnung. VSA-Verlag, Hamburg 2000

Internet:

Friedensratschlag:
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/Welcome.html

Informationsstelle Militarisierung e.V. Tübingen:
http://www.imi-online.de


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