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Raubbau in Palästina
 - HeidelbergCement beutet Rohstoffe im besetzten Westjordanland aus

Einer der weltweit größten Baumaterial-Hersteller betreibt völkerrechtswidrig einen Steinbruch und Fabriken in den von Israel besetzten Gebieten – Bundesregierung schweigt.

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Eingang der Hauptverwaltung von HeidelbergCement in Heidelberg
(Quelle: www.heidelbergcement.com)

HeidelbergCement ist seit der Übernahme des britischen Baustoffkonzerns Hanson PLC im August 2007 (für 14 Mrd. Euro) in Israel vertreten. Die Tochter "Hanson Israel" produziert Zuschlagstoffe, Asphalt und Transportbeton. Sie betreibt neben drei Standorten zum Abbau von Zuschlagstoffen zwei Asphaltwerke und 26 Transportbetonwerke. (HeidelbergCement, Länderinformation zu Israel)
Ein Steinbruch und ein Asphaltwerk (südlich von Elkana) und zwei Betonwerken (in Modiin Illit und Atarot) befinden sich auf besetztem Territorium im Westjordanland (siehe Who Profits).

Das kriminellste Engagement dabei ist die Ausbeutung natürlicher Ressourcen im Steinbruch Nahal Raba. Der riesige Steinbruch liegt beim Dorf Az-Zawiya, südlich der israelischen Siedlung Elkana. Wo die Dorfbewohner einst Weizen anbauten und Ziegen weideten, wird nun Betonzuschlag abgebaut. Brunnen, mit denen die Palästinenser ihre Felder bewässern konnten, wurden wegplaniert.

Nach Angaben des „Land Research Center (LRC) wurden den Bauern, die ohnehin stark unter dem israelischen Landraub zu leiden hatten (s.u.), dafür über 500 Dunum Ackerland genommen, das sind 50 Hektar bzw. ein halber Quadratkilometer.  Der Steinbruch liegt jenseits der Trennungsmauer, zwischen dieser und der "Grünen Linie", d.h. der Waffenstillstandslinie von 1949, die als Grenze zwischen Israel und dem besetzten Westjordanland gilt. (siehe
More of Az Zawiya village lands confiscated for the construction of a security road
, LRC, 9.10.2006).


HC

Die rote Linie ist der Trennungswall, (lila: zukünftiger Verlauf) „Gev’at Heroshim der Steinbruch -- Quelle: LRC, www.poica.org
Hanson Israel ist eines von 11 israelischen Unternehmen, die Baustoffe im Westjordanland abbauen. Mittlerweile holt sich Israel bereits ein Viertel seines mineralischen Baumaterials aus den besetzten Gebieten, über 10 Millionen Tonnen jährlich. (Desert’s Sand and Rocks Become Precious Resources in West Bank Dispute, NYT, 7.3.2009)
Das ist nicht nur ein Raub von Ressourcen, sondern belastet natürlich auch die Bevölkerung und die Umwelt in der Umgebung der Abbaustätten erheblich.

Die Haager Landkriegsordnung untersagt Besatzungsmächten eindeutig, sich Rohstoffe aus besetzten Gebieten anzueignen und verpflichtet sie, jeglichen Gewinn, der mit der Ausbeutung von Rohstoffen erzielt wird, über einen Fonds der örtlichen Bevölkerungen zu Gute kommen lassen.

Vertreter der involvierten Firmen behaupten zwar, dass die Abgaben, die sie für die Förderung an den israelischen Staat bezahlen, in den besetzten Gebieten reinvestiert würden, somit also den Palästinenser zu Gute kämen. Eine Regierungsstudie stellte 2008 jedoch das Gegenteil fest, so die New York Times. Drei Viertel des Materials geht ins israelische Kernland, Palästinenser können es sich nur auf dem allgemeinen Markt kaufen. Es profitieren nur die Konzerne und der israelische Staat.

Klage von Yesh Din vor dem Obersten Gericht


HC

Rot ist wieder die „Mauer“ eingezeichnet, sie trennt das Dorf vom Steinbruch.
Quelle:
West Bank Closures - Salfit, UN OCHA, Jan.2006 -- www.ochaopt.org

Im März 2009 hat daher die israelische Menschenrechtorganisation Yesh Din Klage beim Obersten Gericht Israels gegen die Steinbruch-Aktivitäten von 11 israelischen Firmen, einschließlich Hanson Israel, in der Westbank eingereicht.

Die Anwälte von Yesh Din verweisen in ihrer Klageschrift auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, die IV. Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen im Krieg von 1949 sowie die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1977 und fordern das Gericht auf, diesen eindeutig illegalen Aktivitäten ein Ende zu setzen, die eine „deutliche und hässliche koloniale Ausbeutung des Landes darstellt, das wir an uns gerissen haben.“
Diese Praxis erinnere an Besatzungen in alten Zeiten, als es noch kein Völkerrecht gab, und der Sieger das besetzte Land ausplünderte, seine Wirtschaft und Bewohner versklavte und die natürlichen Ressourcen der Besiegten ins eigene Land holte. (Siehe Adri Nieuwhof, HeidelbergCement versucht, Steinbrüche in der Westbank zu verkaufen da der legale Boykottdruck wächst, Electronic Intifada, 13.7.2009)

Juristisch sei ihre Klage sehr gut begründet, man müsse „massive interpretative Virtuosität“ an den Tag legen, wenn man ihrer Argumentation nicht folgen wolle, so Michael Sfard, einer der Anwälte von Yesh Din. Der Oberste Gerichtshof habe wiederholt bestätigt, dass die Haager Landkriegsordnung auf das Westjordanland anwendbar ist. ('Mining in W. Bank violates international law', Jerusalem Post, 3.9.2009

Die israelische Regierung antwortete, dass sie die weitere Landvergabe für Gesteins- und Kiesabbau einfrieren und den Ausbau bestehender Steinbrüche und Kiesgruben vorerst unterbinden werde. Sie kündigte an, die Legalität des Abbaus in den besetzten Gebieten prüfen zu lassen und forderte dafür zweimal eine sechsmonatige Verschiebung der Verhandlung.
Sie betonte jedoch in ihren Antworten auch, dass sie keineswegs die Absicht habe, die Ausbeutung der bestehenden Steinbrüchen und Gruben zu stoppen. Sie bestätigt auch, dass das Gros des im Westjordanland abgebaute Material nach Israel geht und der Rest in die israelischen Siedlungen.

Im Mai 2010 veröffentliche die israelischen Regierung ein umfassendes Dokument über ihre Gesteins- und Kiesabbau-Politik im Westjordanland. Sie behauptet darin, dass ihr bisheriges Vorgehen rechtmäßig gewesen sei, Israel aber keine neue Steinbrüche mehr zulassen werde. Yesh Din stellt fest, dass die Regierung in diesem Report zum ersten Mal öffentlich die Legalität der Abbauaktiväten im Westjordanland in Frage stellt, nachdem sie bisher ohne Rücksicht auf rechtliche Belange agierte. -- Yesh Din hofft nun auf einen Gerichtsentscheid in 2011.

Die Petition und die Antworten der israelischen Regierung findet man auf der „Legal Action“-Seite der Yesh Din Homepage (www.yesh-din.org)

HeidelbergCement in der Verantwortung


HCEbenfalls frei zum Abbau von Baustoffen?
HeidelbergCement-Gelände in Heidelberg

(Bild: www.heidelbergcement.com)

Vor fünf Jahren bekräftigte der Internationale Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Trennungsmauer, dass Israel in den palästinensischen Gebieten eine Besatzungsmacht ist und Landnahme und Siedlungsbau im Westjordanland einschl. Ostjerusalem eindeutig illegal sind.

Da Israels Abbau palästinensischer Rohstoffe für den eigenen Bedarf, die Siedlungen und die Mauer, zweifelsfrei genauso wie die Siedlungen gegen internationales Recht verstoßen, beteiligt sich HeidelbergCement an Israels Völkerrechtsverletzungen und schädigt direkt die Interessen der einheimischen palästinensischen Bevölkerung.

HeidelbergCement kann sich nicht damit herausreden, dass sein Tochterunternehmen von Israel die Rechte zum Abbau erhalten hat. Auch transnationale Konzerne sind selbstverständlich verpflichtet, internationales Recht einzuhalten.

Human Rights Watch (HRW) geht im Kapitel "Corporate Involvement in Settlements" ihres jüngsten Reports über diskriminierende Behandlung der Palästinenser in den besetzten Gebieten auf dieses Thema ein. (Separate and Unequal - Israel’s Discriminatory Treatment of Palestinians in the Occupied Palestinian Territories, Human Rights Watch Report, 19.12.2010)

Für HRW ergibt sich die Verpflichtung internationaler Konzerne, Humanitäre Völkerrecht und Menschenrechte zu achten, schon aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In deren Präambel wird von "jedem Organ der Gesellschaft" die Einhaltung der Regeln gefordert. Zudem sind Firmen meist auch über nationale Gesetze an das internationale Recht gebunden, da dieses i.d.R. in das nationale Recht eingebunden wurde.

2003 definierte die UN-Unterkommission "zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte" einen Katalog mit 23 Normen für die völker- und menschenrechtlichen Verantwortlichkeiten transnationaler Konzerne ("Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte").

Die primäre Verantwortung für Achtung, Schutz und Förderung der Menschenrechte liegt demnach zwar weiterhin bei den Regierungen, die neuen Normen schreiben aber darüber hinaus auch den Unternehmen eine direkte Verantwortung für die Menschenrechte innerhalb ihres Tätigkeits- und Einflussbereiches zu. (Einen Überblick gibt Elisabeth Strohscheidt von Misereor in UN-Normen zur Unternehmensverantwortung, Vereinte Nationen 4/2005)

Die Normen 10 bis 12 beschreiben die Regeln zur Achtung der nationalen Souveränität und der Menschenrechte.

In Norm 10 heißt es "Transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen anerkennen und achten die anwendbaren Normen des Völkerrechts, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften ..."
Laut Kommentar dazu bedeutet dies u.a.:
c) Transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen achten die Rechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen lokalen Gemeinschaften sowie die Rechte indigener Völker und Gemeinschaften im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen wie dem Übereinkommen (Nr. 169) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker, 1989. Sie achten insbesondere die Rechte indigener Völker und vergleichbarer Gemeinschaften, ihr Land, ihre sonstigen natürlichen Ressourcen sowie ihr kulturelles und geistiges Eigentum zu besitzen, zu besiedeln, zu entwickeln, zu kontrollieren, zu schützen und zu nutzen.
Gemäß Norm 11 unterlassen sie
"jede Tätigkeit, die die Staaten oder andere Rechtsträger beim Missbrauch von Menschenrechten unterstützt, einen solchen von ihnen verlangt oder sie dazu ermutigt. Sie trachten ferner danach, sicherzustellen, dass die von ihnen bereitgestellten Güter und Dienstleistungen nicht für den Missbrauch von Menschenrechten genutzt werden." Und Norm 12 verlangt daß sie "die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die bürgerlichen und politischen Rechte" achten.

Auch das vom UN-Menschenrechtsrat angenommene Papier des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrecht und transnationale Konzerne, John Ruggie verlangt von privaten Unternehmen Menschen- und Völkerrecht zu respektieren und jegliche Komplizenschaft bei Verstößen dagegen zu unterlassen. (John Ruggie, Respect, Protect and Remedy: A Framework for Business and Human Rights, A/HRC/8/5, 7.4.2008) Das gleiche gilt für die Richtlinien der OECD, in der Israel seit September 2010 Mitglied ist.

HRW erinnert schließlich noch daran, dass die Nürnberger Militärtribunale 1948 die Konzernmanager zur Verantwortung zog, die Eigentum nach Maßgabe von Gesetzen konfiszierten, die internationalem Recht widersprachen.

Verkauf von Hanson Israel scheiterte

HeidelbergCement versuchte 2009 Hanson Israel zu verkaufen. Allerdings nicht, wie viele schon frohlockten, wegen der Kritik, sondern wegen der hohen Schulden die der Konzern aufgehäuft hat. (Major contractor tries to divest from Israel as boycott pressures increase, Kuwait Times, 15.7.2009)

Aus dem Verkauf wurde aber nichts. Gegen die Übernahme der isralischen Tochter durch das israelische Unternehmen Mashav, hatte das israelische Kartellamt Bedenken angemeldet. Andere Interessenten, die einen angemessenen Preis zahlten wollten fanden sich nicht (siehe: Heidelberg Cement bläst Verkauf von Israel-Geschäft ab,
Handelsblatt, 30.12.2009 und: HeidelbergCement behält Israel, Rhein-Neckar-Zeitung vom 24.6.2010.)

Ein Verkauf wäre ohnehin nur ein kleiner Sieg, da der Raubbau unter einem anderen Eigner weiterginge. Besser wäre es, wenn HeidelbergCement gerichtlich dazu gezwungen werden könnte, den Steinbruch aufzugeben – entweder durch ein Urteil des israelischen Gerichtshof oder durch ein deutsches Gericht.

Panorama-Dokumentation

Anfang September hat sich auch das NDR Magazin Panorama des Themas angenommen. Es sendete am 02.09.2010 eine Dokumentation über das illegale Steinbruchgeschäft von HeidelbergCement:

Deutsches Investment: Raubbau im Palästinensergebiet, ARD/Panorama Nr. 730 vom 02.09.2010
Die Sendung gibt es als Transkript und als Video.

Der NDR machte die wesentliche Punkte auch in einer Pressemitteilung publik, die von vielen Zeitungen auch aufgegriffen wurde.
Völkerrechtsverstoß: Deutsches Unternehmen beutet palästinensische Rohstoffe aus - Widerspruch zur Position der Bundesregierung, NDR / 01.09.2010

Zu Wort kommen u.a. der israelische Rechtsanwalt Michael Sfard und der dt. Völkerrechtler Prof. Stefan Oeter:

Michael Sfard:
„Die deutsche Firma macht über ihre israelische Tochter Gewinn, indem sie im besetzten Westjordanland Baustoffe abträgt und in Israel verkauft. Das ist nach meinem Verständnis des Völkerrechts verboten.“
...
„Die Bundesregierung sollte es deutschen Unternehmen verbieten, Verbrechen zu begehen. Für mich sind das hier klare Verstöße gegen das Völkerrecht. Und ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie dem Einhalt gebietet.“
Prof. Stefan Oeter:
„Es werden im Grunde die Ressourcen dieses Gebietes geplündert, ohne dass daraus irgendein wirtschaftlicher Mehrwert für das Gebiet erwüchse. Und das ist eigentlich verboten nach den Regeln für die besetzten Gebiete. Einem zukünftigen Palästinenserstaat werden auf diese Art Ressourcen entzogen, die er später dringend für den Wiederaufbau der Wirtschaft brauchen würde.“
HeidelbergCement verweigerte einen Kommentar dazu. Die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes ist nichtssagend.

 

HC

Dorfbewohner von Az-Zawiya stellen sich einem Bagger entgegen, der ihr Land und ihre Olivenbäume zerstört - StopTheWall.org

Anmerkungen:

Az Zawiya


Az Zawiya gehört zum palästinensischen Salfit-Distrikt und hat ca. 4000 Einwohner. Es liegt nahe der Grüne Grenze im sogenannten „Ariel-Finger“ (siehe Auszug aus der Westbank-Karte
des „Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten“ der UNO, UN-OCHA, vom April 2007). Hier schneidet die im Bau befindliche Trennungsmauer eine gut 20 km tiefe Enklave aus dem Westjordanland heraus.
Auf der Kampagnen Homepage gegen die Apartheids-Mauer StopTheWall.org gibt es eine Bilder-Serie vom Widerstand der Bewohner der Leute von Az Zawiya: Resistance to the Apartheid Wall in Zawiya, 16. Juni 2004.

Das Gebiet um Az Zawiya und seinen Nachbardörfern Rafat und Deir Beilut wird dann jenseits der Mauer liegen, jedoch durch eine separate Sperranlage vollständig eingezäunt und nur von Norden durch eine Unterführung des dortigen Siedlerhighway zugänglich sein.


HC

Rot sind die fertigen, schwarz die geplanten Sperranlagen eingezeichnet. Grau ist das Gebiet, das diesseits der Mauer verbleibt. weinrot getönt die Siedlungen. Kafr Kasem ist ein Checkpoint auf der Siedler-Highway No. 5 (blau), mit P ist die Unterführung gekennzeichnet, die bald der einzige Zugang zu dem Gebiet sein wird./i>

Quelle: West Bank: Access and Closure UN OCHA, Jan.2007 -- www.ochaopt.org


Gut zu sehen ist der Steinbruch auch in der Satellitenansicht von Google Maps.
Ebenfalls deutlich zu sehen sind die breiten Sperranlagen des "Trennungswalls": ein 50 Meter breiter Streifen mit elektronisch überwachten Gräben, Stacheldraht und stromgeladenen Zäunen bzw. bis zu 8 Meter hohen Mauern.

Links davon der Steinbruch, rechts die Ortschaft Az Zawiya. Oben machen die Sperranlagen einen Bogen und verlaufen entlang des Siedlerhighways No.5


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HCSteinbruch auf Kosten von Aborginis

Das Westjordanland ist nicht das einzige Gebiet in dem HeidelbergCements Firmentochter Hanson fragwürde Praktiken verfolgt. So hat sich die Firma in Westaustralien in der Nähe von bei Perth einen riesigen Steinbruch auf Kosten von Aborginis, den Nyungah, ständig erweitert. Der Konflikt spitzt sich nun massiv zu, da der Steinbruch sich immer mehr dem "Eulenstein", einem Stammesheiligtum der Nyungah nähert. (Nyoongar Elders fear quarry work will destroy sacred sites in the Darling Range, Perth.Indimedia, 6.11.2009, sowie ein Bericht der Gesellschaft für Integrale Ökologie und Sozialforschung, Kopie davon hier. Es gibt auch einen ausführlicher Report zweier Antropologen vom März 2009 auf der Homepage der Nyungah dazu)

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Quellen: