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Die Büchse der Pandora
Berlin und Brüssel eskalieren den Machtkampf gegen Russland mit neuen Sanktionen. Moskau kann sich bei seiner Ukrainepolitik auf den Präzedenzfall Kosovo berufen.
german-foreign-policy.com, 23 Feb 2022
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8850 

BERLIN/BRÜSSEL/MOSKAU (Eigener Bericht) – Mit schweren Vorwürfen und einer massiven Verschärfung der Sanktionen gegen Russland reagieren Berlin und die EU auf die Anerkennung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk durch Moskau. Unter anderem werden alle 351 Duma-Abgeordneten, die Präsident Wladimir Putin zur Anerkennung der „Volksrepubliken“ aufgefordert haben, mit Einreise- und Vermögenssperren belegt. Moskau hatte seinen Schritt unter anderem damit begründet, dass keinerlei Aussicht mehr auf eine Umsetzung des Minsker Abkommens besteht. Der Vorwurf trifft vor allem Berlin: Die Verhandlungen zur Realisierung des Abkommens wurden unter maßgeblicher deutscher Regie geführt. Noch an diesem Wochenende riet eine führende deutsche Tageszeitung dazu, die Verhandlungen zwar fortzusetzen, um Russland zu „binden“, die Verwirklichung des Abkommens aber nicht ernsthaft zu forcieren. Moskau betreibt die Anerkennung der „Volksrepubliken“ mit Argumenten, mit denen Berlin bzw. die NATO die Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien gegen den Willen der Regierung in Belgrad erzwangen – ein Präzedenzfall, der in Europa die Büchse der Pandora geöffnet hat.

Neue Sanktionen

Mit einer deutlichen Verschärfung der Sanktionen gegen Russland reagieren Berlin und die EU auf die Anerkennung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk durch Moskau. Das Sanktionspaket, auf das sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben, umfasst vier Teile. Der erste sieht vor, dass sämtliche 351 Abgeordnete der russischen Duma, die Präsident Wladimir Putin zur Anerkennung der „Volksrepubliken“ aufgefordert haben, nicht mehr in die EU einreisen dürfen; sollten sie Vermögen dort haben, wird es eingefroren. Es handelt sich um das erste Mal, dass nahezu ein komplettes gewähltes Parlament mit Strafmaßnahmen belegt wird. Darüber hinaus dürfen keine Geschäfte mehr mit 27 Banken und Unternehmen getätigt werden, denen die EU vorwirft, mit den Separatisten oder russischen Militärs, die diese unterstützen, Geschäfte zu machen. Drittens werden die „Volksrepubliken“ vom Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgeschlossen. Auch wird der russische Zugang zum europäischen Finanzmarkt weiter eingeschränkt; dabei geht es vor allem um Staatsanleihen mit einer Laufzeit von weniger als 30 Tagen.[1] Deutschland stoppt zudem zumindest vorläufig, wie Bundeskanzler Olaf Scholz mitteilte, die Erdgaspipeline Nord Stream 2.[2]

Das Minsker Abkommen

Moskau hat die Anerkennung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk vor allem damit begründet, es bestünden keinerlei Aussichten mehr, das Minsker Abkommen umzusetzen und so den Krieg im Osten der Ukraine zu beenden. Der Vorwurf trifft insbesondere Berlin, das stets eine führende Rolle in den Verhandlungen im „Normandie-Format“ beansprucht hat; in ihnen ging es darum, das Minsker Abkommen zu realisieren. Die Verhandlungen wurden im November 2021 von Russland abgebrochen, da die Ukraine sich nicht nur unverändert weigerte, zentrale Bestimmungen des Abkommens umzusetzen, sondern auch dazu überging, Donezk und Luhansk mit Drohnen des Typs Bayraktar TB2 zu attackieren; diese Drohnen hatten etwa im Krieg Aserbaidschans gegen Armenien kriegsentscheidend gewirkt.[3] Berlin nahm nicht nur den Drohneneinsatz hin, obwohl er gültige Vereinbarungen brach; es deckte auch die ukrainische Weigerung, das Minsker Abkommen zu erfüllen. Erst nachdem US-Präsident Joe Biden bilaterale Verhandlungen mit Moskau angekündigt hatte, war die Bundesregierung um die rasche Wiederaufnahme der Gespräche im „Normandie-Format“ bemüht.[4] Zuletzt schienen sich dabei Fortschritte abzuzeichnen; Kiew sagte zu, die notwendigen Gesetze auf den Weg zu bringen.[5]

„Russland binden“

Allerdings blieb nicht nur unklar, ob die erwähnten Gesetze wirklich verabschiedet werden können; im ukrainischen Parlament ist eine Mehrheit dafür nicht in Sicht. Es bleiben darüber hinaus auch Zweifel, ob der Westen das Minsker Abkommen zu unterstützen bereit ist. Die Hintergründe schilderte am Samstag die einflussreiche Frankfurter Allgemeine Zeitung. Wie das Blatt schrieb, sei zu berücksichtigen, dass die Ukraine am 12. Februar 2015, als das Abkommen unterzeichnet wurde, „in große militärische Bedrängnis geraten“ war. Darauf sei zurückzuführen, dass es Bestimmungen enthalte, „die sehr ungünstig für die Ukraine sind“; den Versuch, sie umzusetzen, „würde keine ukrainische Regierung überstehen“.[6] Darüber hinaus behauptete die Frankfurter Allgemeine, in Donezk und Luhansk seien „freie Wahlen“, wie sie das Minsker Abkommen vorsehe, „unmöglich“. Sollten Berlin und Paris wirklich in Betracht ziehen, „Druck“ auf Kiew auszuüben, um die Umsetzung der Vereinbarung zu erzwingen, sei das „sinnlos“ und sogar „gefährlich“. Die Zeitung rät dazu, nicht ernsthaft auf das Minsker Abkommen zu setzen. Offiziell solle es freilich nicht aufgegeben werden, weil es „einen Rahmen zur Einhegung des Konflikts“ biete und vor allem Russland „binde“.

Quod licet Iovi...

Hat Berlin sieben Jahre lang jede Chance vertan, den Konflikt um Donezk und Luhansk mit einer Durchsetzung der Bestimmungen des Minsker Abkommens zu lösen, so bezieht die Bundesregierung nun umso schärfer Position. Die Anerkennung der „Volksrepubliken“ durch Moskau sei „ein schwerwiegender Bruch des Völkerrechts“, erklärte gestern Bundeskanzler Olaf Scholz; Russland verstoße mit ihr gegen „Grundprinzipien, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zum friedlichen Zusammenleben der Völker verankert sind. Dazu gehören die Wahrung der territorialen Integrität und Souveränität der Staaten, der Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt und die Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung.“[7] Die Äußerung ist nicht nur deshalb aufschlussreich, weil führende westliche Mächte regelmäßig gegen die erwähnten Grundprinzipien verstoßen haben, etwa mit den Überfällen auf den Irak im Jahr 2003 und auf Libyen im Jahr 2011; Sanktionen hatte dabei keine der beteiligten Mächte zu befürchten.

Die Stunde der Heuchler

Aufschlussreich ist Scholz‘ Äußerung auch, weil Russlands Vorgehen in zentralen Punkten dem deutschen Vorgehen bei der Abspaltung des Kosovo entspricht. Die Anerkennung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk geschah ebenso gegen den Willen der Ukraine, wie die Anerkennung des Kosovo im Februar 2008 gegen den Willen Serbiens vollzogen wurde. Die Abspaltung des Kosovo wurde dabei mit serbischer Gewalt gegen die kosovarische Bevölkerung begründet; im Bürgerkrieg um Donezk und Luhansk kamen inzwischen mehr als 14.000 Menschen zu Tode – mehr als im Kosovo. Während Russland erst Truppen in die „Volksrepubliken“ entsandte, nachdem es sie offiziell anerkannt hatte, besetzte die NATO, darunter deutsche Truppen, das Kosovo allerdings im Rahmen eines Angriffskriegs gegen Jugoslawien im Frühjahr 1999, dem Tausende Zivilisten zum Opfer fielen, und schuf mit umfassenden Bombardements die Voraussetzungen für die Abspaltung des Gebiets. Moskau hat das Vorgehen des Westens damals scharf kritisiert. Allerdings kann sich heute, wer die Abspaltung von Teilen fremder Staaten anerkennt, stets auf den Präzedenzfall berufen, den die NATO-Staaten mit der Abspaltung des Kosovo geschaffen haben – unter Führung nicht nur der USA, sondern auch der Bundesrepublik.

[1] Thomas Gutschker, Jochen Buchsteiner: Strafen gegen Abgeordnete, Oligarchen und Banken. Frankfurter Allgemeine Zeitung 23.02.2022.

[2] Scholz stoppt Gasleitung Nord Stream 2. Frankfurter Allgemeine Zeitung 23.02.2022.
[3] S. dazu Waffen für die Ukraine.
[4] S. dazu Führung aus einer Hand und Führung aus einer Hand (II).
[5] S. dazu Neue Hürden.
[6] Reinhard Veser: Kein Mittel zur Lösung des Konflikts. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.02.2022.
[7] Schwerwiegender Bruch des Völkerrechts – Deutschland an der Seite der Ukraine. bundesregierung.de 22.02.2022.