Heidelberger Friedens- und Sicherheitsrat -- HD-FSR/RES/01 (2003)
Resolution 01
vom 05. März 2003
Der Heidelberger Friedens- und Sicherheitsrat,
in Erkenntnis der Bedrohung, die der Transport, die Lagerung, die Verbreitung und der mögliche Einsatz von Massenvernichtungswaffen, Langstreckenflugkörpern und anderen offensive Waffensysteme für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen,
begrüßend, dass es UN-Kommissionen gelang, den Irak bzgl. nichtkonventioneller Waffen weitgehend zu entwaffnen,
hinweisend auf die Resolution 687 (1991) die nicht nur den Irak zur Abrüstung verpflichtete, sondern die Notwendigkeit einer von derartigen Waffen freien Zone im Nahen Osten betonte,
missbilligend, dass nicht gleichermaßen auch Abrüstungsschritte der anderen Staaten der Region erfolgten, die insbesondere die israelischen Atomwaffen hätten einschließen müssen,
feststellend, dass auch die USA und andere NATO-Staaten über große Arsenale an Massenvernichtungswaffen, insbesondere Atomwaffen verfügen, die eine massive Bedrohung für andere Länder darstellen,
besorgt über die Gefahren, die von den hier gelagerten Massenvernichtungswaffen für die Bevölkerung ausgehen,
in Kenntnis der Ausweitung der Einsatzgebiete für die Armeen der NATO-Länder auf die gesamte Welt und des Ausbaus ihrer Streitkräfte für Interventionen außerhalb des Bündnisgebietes,
zudem informiert über konkrete Pläne der USA andere Länder "präventiv", d.h. ohne direkt bedroht zu sein, anzugreifen, wobei der Irak als nächstes Ziel offen angekündigt wurde,
und in Kenntnis von US-amerikanischen Planungsdokumenten, die den Einsatz nuklearer Waffen auch gegen Gegner vorsehen, die selbst nicht über Atomwaffen verfügen, unter Umständen allein schon dann, wenn Ziele auf andere Weise nicht zerstört werden können,
in tiefster Sorge um die bedrohte Bevölkerung des Iraks und den Frieden in der Welt,
im Bestreben nach umfangreichen Abrüstungsmaßnahmen Deutschlands, der USA und aller NATO-Länder hin zu einer strukturellen Nichtangriffsfähigkeit,
tätig werdend im Rahmen seiner lokalen Zuständigkeit,
Auf der 3. Sitzung des Friedens- und Sicherheitsrats verabschiedet.