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Heidelberger Friedens- und Sicherheitsrat -- HD-FSR/RES/01 (2003)

Resolution 01

vom 05. März 2003

Der Heidelberger Friedens- und Sicherheitsrat,

in Erkenntnis der Bedrohung, die der Transport, die Lagerung, die Verbreitung und der mögliche Einsatz von Massenvernichtungswaffen, Langstreckenflugkörpern und anderen offensive Waffensysteme für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen,

begrüßend, dass es UN-Kommissionen gelang, den Irak bzgl. nichtkonventioneller Waffen weitgehend zu entwaffnen,

hinweisend auf die Resolution 687 (1991) die nicht nur den Irak zur Abrüstung verpflichtete, sondern die Notwendigkeit einer von derartigen Waffen freien Zone im Nahen Osten betonte,

missbilligend, dass nicht gleichermaßen auch Abrüstungsschritte der anderen Staaten der Region erfolgten, die insbesondere die israelischen Atomwaffen hätten einschließen müssen,

feststellend, dass auch die USA und andere NATO-Staaten über große Arsenale an Massenvernichtungswaffen, insbesondere Atomwaffen verfügen, die eine massive Bedrohung für andere Länder darstellen,

besorgt über die Gefahren, die von den hier gelagerten Massenvernichtungswaffen für die Bevölkerung ausgehen,

in Kenntnis der Ausweitung der Einsatzgebiete für die Armeen der NATO-Länder auf die gesamte Welt und des Ausbaus ihrer Streitkräfte für Interventionen außerhalb des Bündnisgebietes,

zudem informiert über konkrete Pläne der USA andere Länder "präventiv", d.h. ohne direkt bedroht zu sein, anzugreifen, wobei der Irak als nächstes Ziel offen angekündigt wurde,

und in Kenntnis von US-amerikanischen Planungsdokumenten, die den Einsatz nuklearer Waffen auch gegen Gegner vorsehen, die selbst nicht über Atomwaffen verfügen, unter Umständen allein schon dann, wenn Ziele auf andere Weise nicht zerstört werden können,

in tiefster Sorge um die bedrohte Bevölkerung des Iraks und den Frieden in der Welt,

im Bestreben nach umfangreichen Abrüstungsmaßnahmen Deutschlands, der USA und aller NATO-Länder hin zu einer strukturellen Nichtangriffsfähigkeit,

tätig werdend im Rahmen seiner lokalen Zuständigkeit,

  1. beschließt, keine Massenvernichtungswaffen und andere Offensivwaffen auf Heidelberger Territorium zu akzeptieren. Aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren, müssen diese Waffensysteme unverzüglich und kontrollierbar entfernt werden;
  2. untersagt jegliche Planung, Vorbereitung, Unterstützung und Organisation von militärischen Angriffen aus Einrichtungen im Stadtgebiet Heidelbergs heraus;
  3. verlangt innerhalb von sieben Tagen eine auf dem neuesten Stand befindliche, genaue, vollständige und umfassende schriftliche Erklärung über alle Aspekte der Produktion, Lagerung und des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen und anderer nicht zur Verteidigung notwendige Waffensysteme in militärischen Einrichtungen im Stadtgebiet;
  4. verlangt zudem die Offenlegung aller militärischen Tätigkeiten, Einsatzpläne und Strategiepapiere, die gegen die völkerrechtlich und grundgesetzlich verankerte Ächtung von Angriffskriegen sowie diesen vergleichbaren Aggressionshandlungen verstoßen oder in anderer Form eine Bedrohung des Friedens darstellen können;
  5. fordert ferner den sofortigen, ungehinderten, bedingungslosen und uneingeschränkten Zugang für die Mitglieder des Inspektionsteams zu ausnahmslos allen, auch unterirdischen Bereichen, Einrichtungen, Gebäuden, Ausrüstungsgegenständen, Unterlagen und Transportmitteln, die diese zu inspizieren wünschen;
  6. beschließt, den Forderungen durch Mobilisierung der öffentlichen Meinung Nachdruck zu verleihen;
  7. ersucht den Stadtrat, die Parteien, Kirchen und andere gesellschaftlichen Gruppen um Unterstützung und bittet insbesondere die Gewerkschaften, den Inspektoren alle Informationen über Transport und Lagerung von Militärgütern zur Verfügung zu stellen, die ihren Mitgliedern zugänglich sind;
  8. warnt vor ernsthaften Konsequenzen, wenn die hier stationierten Truppen gegen diese Verpflichtungen verstoßen;
  9. fordert alle andere Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet sich Einrichtungen der USA, NATO oder Bundeswehr befinden, auf, ähnliche Schritte einzuleiten.
  10. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

Auf der 3. Sitzung des Friedens- und Sicherheitsrats verabschiedet.