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Resolution gegen imperialistische Willkür für Frieden und Sicherheit

 

I.

 

Alarmiert durch die Luftangriffe auf den Irak vom 16.12. bis 19.12. 1998 durch die USA und Großbritannien,

In tiefer Sorge um die internationale Sicherheit und den Frieden in der Welt,

In Anerkennung der vollen Souveränität und Gleichheit aller Mitgliedsstaaten,

Bestürzt über die Mißachtung des Völkerrechts durch zwei ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates,

Bemüht um die Rehabilitation der UNO als internationale Organisation zur Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechte und zur Sicherung der internationalen Sicherheit und des Friedens,

Fordern wir, die Unterzeichnenden, die Vereinten Nationen auf, die Aggressionen gegen den Irak zu verurteilen, und geeignete Maßnamen zu ergreifen, daß sich solche Vorfälle nicht wiederholen können.

 

II.

 

Angesichts der Tatsache, daß die USA allein 1998 drei Länder (Afghanistan, Sudan und Irak) völkerrechtswidrig angegriffen haben,

Feststellend, daß Luftangriffe mit Bomben und Raketen auf bewohnte Stadtteile und zivile Ziele, insbesondere Krankenhäuser, Wasserwerke und andere für die elementare Versorgung der Bevölkerung wichtigen Einrichtungen, Kriegsverbrechen darstellen,

In Erinnerung rufend, daß die USA in den letzten Jahrzehnten mehrfach andere Staaten überfallen, mit Krieg überzogen oder auf andere Weise interveniert haben,

Berücksichtigend, daß die USA dabei nicht vor dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen zurückschreckten,

Und um die Internationale Staatengemeinschaft von den zukünftigen friedlichen Absichten der beiden Staaten – im Lichte der vorangegangenen völkerrechtswidrigen Aggressionen – zu versichern,

Mögen die Vereinten Nationen beschließen:

1. Die USA und Großbritannien werden verpflichtet – unter voller Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität – ihre Gesellschaften friedensfähig zu machen, d.h. einen Wandel hin zur Zivilgesellschaft zu vollziehen. Dies beinhaltet:

  1. Auflösung des militärisch-industriellen Komplexes;
  2. Abrüstung aller Massenvernichtungswaffen und aller Waffensysteme, die bisher der "Machtprojektion" dienten, insbesondere Flugzeugträger und strategische Bomber sowie Mittel- und Langstreckenraketen;
  3. Auflösung der Marine- und Luftwaffenbasen, sowie aller Einrichtung zur militärischen Aufklärung und Spionage außerhalb der Hoheitsgebiete dieser Staaten;
  4. Reduzierung und Reorganisation des Militärwesens d.h. Einsatzdoktrinen, Führungsstruktur und Ausbildung, zur Durchsetzung einer strukturellen Friedensfähigkeit;
  5. Selbstverpflichtung dieser Länder auf ziviles Konfliktmanagment und konstitutionelle Verankerung dieser Verpflichtung. Bildungsprogramme und Medienarbeit zur Überwindung des chauvinistisch/militaristischen Denkens hin zu zivilen, humanistischen, demokratischen Grundsätzen.

 2. Bis zur Umsetzung dieser militärischen und zivilen Reformen werden die beiden Staaten mit Sanktionen belegt:

  1. Suspendierung der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen einschließlich aller Unterorganisationen;
  2. Suspendierung der Mitgliedschaft in allen Militärbündnissen, denen die beiden Staaten angehören;
  3. Weltweite Start-, Lande- und Überflugverbote für alle Flugzeuge der beiden Staaten;
  4. ... (weitere der üblichen Sanktionen)

 3. Die UNO setzt eine Kommission und Beobachterteams ein, die den Fortschritt bei der Umsetzung überwachen.

Die Sanktionen werden aufrechterhalten bis die UNO festgestellt hat, daß keine akute Gefahr mehr von diesen Ländern ausgeht und die eingeleiteten Reformen unumkehrbar geworden sind.

4. Die UNO droht auch allen Staaten, die sich weiterhin auf die Seite der USA und Großbritanniens stellen und die eingeleiteten Maßnahmen zu unterlaufen versuchen, an, als Kollaborateure mit den selben Sanktionen belegt zu werden.

5. Die Aggressorstaaten USA und Großbritannien werden zur Wiedergutmachung des angerichteten Schaden im Irak verpflichtet. Das Auslandsvermögen dieser Staaten wird eingefroren und kann, falls sie ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, gepfändet werden.


Wer sich der Resolution anschließen möchte, wendet sich bitte an :

DASOV-AKAS
c/o Eine Welt Zentrum Heidelberg
Karlstor 1
D-69117 Heidelberg Fax.: 06221/978931

Germany E-Mail: AKAS@stuttgart.crosswinds.net


Diese Resolution wurde initial von folgenden Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen unterstützt:

Arbeitskreis antiimperialistische Solidarität (AKAS), Deutsch-Ausländischer Solidaritätsverein (DASOV), Heidelberger Bündnis gegen den Golfkrieg, Bündnis gegen den imperialistischen Krieg Berlin, Friedensladen HD, Hamburger Bündnis gegen den Golfkrieg

Zeitschrift "Graswurzelrevolution" Redaktion Süd, Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner HD, DGB Arbeitskreis für Frieden und Entwicklungspolitik, Verband der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten HD, Gesellschaft für internationale Verständigung (GIV), Solidaritätsbündnis "Free Mumia Abu Jamal HH) hochschul antifa HH

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