INTERNATIONALES
TRIBUNAL ÜBER DEN ...
wegen
Kriegsverbrechen und
Verbrechen
gegen die Menschheit
Die untenstehenden Personen, die führenden
Offiziere der Bundeswehr, sowie die Regierungschefs, Minister und beteiligten
Offiziere der anderen NATO-Staaten sind von den "Internationalen Tribunalen
über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien" am 3 Juni 2000 in Berlin und 10.Juni
2000 in New York schuldig gesprochen worden, folgende Verbrechen begangen zu
haben:
Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschheit und andere Verstöße gegen Prinzipien
des Nürnberger Tribunals, das Haager und Genfer Abkommen, die Charta
der Vereinten Nationen und weitere Normen des Völkerrechts und nationaler
Gesetze. (Verfahrensregeln, Statut, Anklageschrift und weitere
Informationen unter "www.nato-tribunal.de" und
"www.iacenter.org")
Führen
eines Angriffskrieges
bei dem über 2.000 unbeteiligte
Menschen (mehr als ein Drittel davon Kinder) getötet wurden.
Nach § 80 StGB wird bereits
"mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter
10 Jahren bestraft", wer einen Angriffskrieg nur vorbereitet. |
Angriffe
auf überwiegend zivile Ziele
Die Bombardierungen richteten sich
vorwiegend gegen zivile Ziele, wie Fabrikanlagen, Kraftwerke, Sendeanlagen,
Krankenhäuser u.v.m. Die massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur
Jugoslawiens ist die Folge, über 600.000 Menschen sind seither ohne
Arbeit. . |
Gebrauch
giftiger und besonders grausamer Waffen
Als besonders schwere Kriegsverbrechen
wurde der Einsatz geächteter Waffen, wie Uranmunition und sogenannte
Clusterbomben gewertet, die die Einsatzgebiete durch Uranstaub radioaktiv
verseucht bzw. durch nicht explodierte Munition vermint haben. |
Gerhard Schröder, Kanzler
(hier mit Zoran Djindjic von der pro-westlichen Opposition) |
Rudolf Scharping, Kriegsminister
|
Joseph Fischer, Außenminister
(hier mit UCK-Führer Hashim Thaci)
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Bomben
gegen die Zivilbevölkerung
Das humanitäre Völkerrecht
schreibt vor, daß ein Angriff unterbleiben muß, wenn das angegriffene
Ziel nicht eindeutig als militärisches Ziel erkannt worden ist, bzw.
die Zivilbevölkerung dadurch gefährdet werden kann.
In vielen Fällen wurden Angriffe
in bewußter Verletzung dieser Regeln geflogen und dabei u.a. ein
Personenzug, Flüchtlingskonvois, Reisebusse, Krankenhäuser und
Wohnsiedlungen angegriffen und dabei hunderte Menschen getötet. |
Irreführung
der Öffentlichkeit und Volksverhetzung
Im Vorfeld wurde die Öffentlichkeit
bewußt über die tatsächlichen Vorgänge und wirklichen
Kriegsziele getäuscht. Die Dämonisierung des Gegners durch frei
erfundene Horrorgeschichten, angebliche KZs, Vergleiche mit Auschwitz etc.
legen den Verdacht auf Volksverhetzung nahe. |
Chemische
und ökologische
Kriegführung
Mit ihren Angriffen auf Anlagen,
bei denen besonders gefährliche Stoffe lagerten, haben die NATO-Staaten
zumindest in Kauf genommen, daß schwerwiegende Schäden an der
natürlichen Umwelt und als Folge davon Gesundheits- und Erbschäden
bei den Menschen eintreten. |
... NATO-KRIEG
GEGEN JUGOSLAWIEN
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