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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Nahost: Schweiz ruft Israel zur Wahrung des humanitären Völkerrechts auf
03.07.2006
http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/singlem.html?id=5978
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist
zutiefst besorgt über die jüngste Eskalation der Gewalt im Nahen Osten
und deren humanitäre Folgen. Bei seinem militärischen Einsatz zur
Befreiung eines gefangenen Soldaten muss Israel als Besatzungsmacht das
humanitäre Völkerrecht unbedingt respektieren. Um die Zivilbevölkerung
im Gazastreifen mit lebenswichtigen medizinischen Gütern zu versorgen,
hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA
zusätzlich eine Million Franken gesprochen.
Mit der Zerstörung des Amtssitzes von Premierminister Haniya hat die
jüngste Eskalation der Gewalt im Nahen Osten einen neuen Höhepunkt
erreicht. Das EDA ist zutiefst besorgt über diese Entwicklung und
appelliert erneut an Israel als Besatzungsmacht, bei den Massnahmen zur
Befreiung des gefangenen Soldaten das humanitäre Völkerrecht zu
respektieren. Diejenigen, die den Soldaten in ihrer Gewalt haben, ruft
es auf, ihn mit Menschlichkeit zu behandeln.
Verschiedene Aktionen der israelischen Armee im Zuge ihrer Offensive
gegen den Gaza-Streifen verletzen den Grundsatz der
Verhältnismässigkeit und stellen eine verbotene kollektive Bestrafung
der Bevölkerung dar. Für das EDA besteht kein Zweifel: Israel hat die
völkerrechtlich erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der
Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur nicht getroffen. Die
Zerstörung eines Elektrizitätswerks, der Angriff auf den Amtsitz des
palästinensischen Premierministers, die willkürliche Festnahme einer
grossen Zahl demokratisch gewählter Volksvertreter und Minister sowie
der Entzug des Residenzrechts dreier Parlamentarier und eines Ministers
in Ostjerusalem sind nicht zu rechtfertigen. Angriffe auf zivile
Objekte sind völkerrechtlich verboten. Das EDA fordert von Israel,
keine zivilen Objekte mehr anzugreifen, den Schutz der Zivilbevölkerung
sicherzustellen und die festgenommenen Volksvertreter freizulassen,
soweit nicht konkrete Vorwürfe im Einzelfall die Festnahme
rechtsstaatlich einwandfrei rechtfertigen.
Humanitäre Folgen
Das Elektrizitätswerk, das die israelischen Streitkräfte am 28. Juni
zerstört haben, versorgte 43 Prozent des Gaza-Streifens mit Strom.
700'000 Menschen sind von den Stromunterbrüchen betroffen. Stark
beeinträchtigt ist dadurch auch die Wasserversorgung, da nicht mehr
alle Pumpen funktionieren und es überdies an Benzin und Brennstoffen
mangelt. Es wird einige Zeit dauern, das Elektrizitätswerk
wiederherzustellen, wobei dies nur möglich ist, wenn die nötigen
Ersatzteile in den Gaza-Streifen geliefert werden können.
Besorgniserregend ist die Lage in den Spitälern und Gesundheitszentren,
die nicht mehr genügend Wasser und ebenfalls zu wenig Brennstoff für
ihre Generatoren haben. Der Transport von Gütern und Personen ist kaum
noch möglich. Der Bevölkerung fehlt es an frischen Produkten, Fleisch
und Milchprodukten, die in den Lagern verderben. Die Öffnung des für
den Güterumschlag wichtigen Übergangs Karni ist für die
Lebensmittelversorgung ununmgänglich.
Im Juni 2006 bewilligte die Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA) bereits eine Million Franken zum Kauf von
Medikamenten. Nun wurde eine zweite Million gesprochen, um die
Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Ein Experte
befindet sich vor Ort und sichert die Abwicklung der humanitären
Operationen.
Letzte Woche empfing das EDA die Vertreter beider Seiten und forderte
sie zur Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechtes auf. Dabei
setzte es sich auch für die rasche Freilassung des gefangenen
israelischen Soldaten ein, die einen wichtigen Beitrag zur Beruhigung
der Situation darstellen würde.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten,
03.07.2006